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Verjährung einer Schadenersatzforderung aus Kaskoversicherung

Gefragt am 14.03.2010
15:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6543

 

Im Jahre 1986 hatte ich mein Kfz. gestohlen gemeldet. Seit diesem Zeitpunkt hatte ich das Fahrzeug in einer Garage untergestellt. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2009, also nach 23 Jahren, in der Garage entdeckt. Im Jahr 2009 hat die Versicherung also vom Verbleib des Fahrzeuges erfahren. Die Kaskoversicherung fordert jetzt von mir den seinerzeit gezahlten Entschädigungsbetrag zurück und beruft sich auf eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Trifft diese Meinung der Versicherung zu oder gilt eine andere (kürzere) Verjährungsfrist, vielleicht aufgrund des Kaskovertrages?
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.03.2010
15:25 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 14.03.2010
16:17 Uhr

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Beantwortet am 14.03.2010 16:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6543

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre.

Nach § 199 I Nr.2 beginnt diese Frist jedoch erst, mit Schluß des Jahres, indem der Gläubiger (Die Versicherung) von der Person des Schuldners (Sie) Kenntnis erlangt hat.
Das Auto wurde erst 2009 bei Ihnen entdeckt. Deshalb begann auch die 3jährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des 31 ...



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