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private krankenversicherung bei der dkv

Gefragt am 09.12.2010
16:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4307

 

ich bin seit 09.2009 bei der dkv vollversichert. Am 18.11.2010 hat man meine Vertraege gekuendigt mit der Begruendung, dass ich den Fragebogen zu meinem Gesundheitszustand nicht ordnungsgemaess ausgefuellt haette.

Ich bin nun nicht krankenversichert. Ich bin Rentnerin mit Nebenverdienst.

Die DKV reagiert nicht auf meinen Einschreibbrief, der darum bittet, mir einen Basistarif anzubieten.

Man teilt mir lediglich mit, dass meine ehemalige Zusatzversicherung wieder besteht und weiterläuft. Dies ist ja garnicht möglich ohne eine Vollversicherung.

Der DKV Vertreter in Hamburg hatte nur inkompetente Ratschlaege an mich und die Sache noch verschlimmert. Schliesslich teilte er mir mit, als ich ihm das vorwarf, dass er selber krebskrank sei und mir nicht helfen könnte. M.E. läuft die Frist die Entscheidung der DKV anzufechten am 16.12.2010 ab. Ich kann mir nicht leisten, einen Rechtsanwalt zu engagieren und habe auch keine Rechtsschutzversicherung.

Ich bitte um möglichst schnelle Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.12.2010
16:04 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.12.2010
17:17 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2010 17:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4307

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt, dass Sie hier unbedingt Widerspruch einlegen sollten, da es für sie schließlich um einiges geht.

Bei der Begründung des Widerspruchs sollten sie sich durch einen im Versicherungsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort beraten und auch vertreten lassen. Sofern Sie nicht über genügend finanzielle Mittel für eine Beauftragung verfügen können Sie beim für sie zuständigen Amtsgericht (das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ihren Wohnort haben) für die außergerichtliche Vertretung durch den Kollegen so genannte Beratungshilfe und für ein späteres eventuelles Klageverfahren so genannte Prozesskostenhilfe beantragen ...



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