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Kündigung PKV unwirksam wegen Mindestlaufzeit 3 Jahre

Gefragt am 29.12.2009
12:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4821

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit dem 01.01.2008 bin ich PKV versichert bei der Allianz. Der Vertrag wurde im Jahr 2007 abgeschlossen und dokumentiert. Laut Allianz gilt das alte Versicherungsvertragsgesetz. Hier steht in den AVB eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren.
Jetzt habe ich den Allianz Vertrag gekündigt und eine neue PKV bei einer anderen Gesellschaftzum 01.01.2010 abgeschlossen.
Die Allianz weist aber die Kündigung zurück und ist der Meinung es gilt weiter das alte VVG mit den 3 Jahren Mindestlaufzeit.
Ich habe aber im Oktober 2008 einen Brief von der Allianz bekommen aufgrund dessen ich der Meinung bin, daß auch für meinen Vertrag das neue VVG gilt und hier steht in den AVB nur noch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren.
Der genaue Text des Briefes lautet: In den Vergangenen Monaten wurden Gesetzesänderungen beschlossen, durch die in ihren Tarifen eine Überarbeitung der allgemeinen Versicherungsbedingungen( AVB) erforderlich wird. Der Änderungsbedarf ergibt sich in ihrem Vertrag durch das Versicherungsvertragsgesetz……
Damit sie die Änderungen ihrer AVB nachvollziehen können, erhalten sie eine Übersicht zu den wichtigsten Gesetzesänderungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen AVB. Bitte nehmen sie diese Informationen zu ihren Vertragsunterlagen.

Jetzt kommen 10 Seien Gegenüberstellung. Auf der rechten Seite stehen Bisherige Fassung (Gültig für Tarife mit Vertrags-Änderungsbeginn bis Ende 2007) und auf der linken Seite steht Neue Fassung (Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben)
Auf der linken Seite steht nun in der meiner Meinung nach entscheidenden Passage: Teil II (3) Der Vertrag wird pro Person und Tarif erstmals für 2 Versicherungsjahre abgeschlossen er verlängert sich stillschweigend um ein Jahr sofern er…. Die 2 Jahre sind dabei fett geschrieben.
Auf der rechten Seite steht der gleiche Wortlaut nur mit 3 Jahren und einer anderen Zahl. Teil II (2).

Nun zu meiner konkreten Fragestellung: Ich habe rechtzeitig 3 Monate vorher gekündigt. Die Allianz hat mir geschrieben, daß die Rechtsgrundlage meines Vertrages das alte VVG ist und die Kündigung unwirksam ist. Auf einen Widerspruch antworten sie seit einigen Wochen nicht. Im Moment habe ich also ab dem 01.01.2010 zwei Krankenversicherungen. Wie ist die Rechtslage? Habe ich irgendetwas übersehen oder kann ich ab Januar den Beitragseinzug von der Allianz widersprechen und warten bis sie den Vertrag auflösen. Andernfalls müsste ich jetzt die neue Krankenversicherung kündigen. Mein Verischerungsmakler meint ich bin im Recht weiß aber auch keine Lösung.

Danke für die Hilfe

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.12.2009
12:37 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.12.2009
13:53 Uhr

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Beantwortet am 29.12.2009 13:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4821

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Seit dem 1.1.2009 gilt für alle Verträge, also für Altverträge und Neuverträge ( also Verträge ab dem 1.1.2008) das neue VVG nach dem ganz aktuellen Stand. Insoweit ist die Auskunft Ihres Versicherers nicht korrekt, dass auf Sie noch das alte VVG anwendbar ist ...



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