Krankenkasse
Gefragt am 04.10.200911:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4225
Ich habe zum 1.3.2009 meine Krankenkasse gekündigt und bin seitdem privat versichert. Jetzt schrieb mir meine Krankenkasse das ich nach dem 1.3. Leistung bezogen hätte und sie das Geld von mir wiederhaben will. Der Arztbesuch war am 16.2.2009, der Abrechnungszeitpunkt lt. Krankenkasse war der 3.3.2009. Da ich ab dem 1.3.09 nicht mehr bei der Krankenkasse versichert war, fordert sie jetzt das Geld vonmir zurück.
Frage: Stimmt das wirklich? Muss ich das Geld an die Krankenkasse zurückzahlen?
Mit freundlichen Grüssen
Ingrid Büsse
11:48 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Versicherungsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Entsprechend § 19 Abs. 1 SGB V endet der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass nach allgemeinen Grundsätzen stets die Kasse leistungspflichtig ist, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls und im Zeitpunkt des Leistungsfalls leistungspflichtig war ...
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