Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Versicherungsrecht"

Krankenkasse

Gefragt am 04.10.2009
11:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4225

 

Ich habe zum 1.3.2009 meine Krankenkasse gekündigt und bin seitdem privat versichert. Jetzt schrieb mir meine Krankenkasse das ich nach dem 1.3. Leistung bezogen hätte und sie das Geld von mir wiederhaben will. Der Arztbesuch war am 16.2.2009, der Abrechnungszeitpunkt lt. Krankenkasse war der 3.3.2009. Da ich ab dem 1.3.09 nicht mehr bei der Krankenkasse versichert war, fordert sie jetzt das Geld vonmir zurück.

Frage: Stimmt das wirklich? Muss ich das Geld an die Krankenkasse zurückzahlen?


Mit freundlichen Grüssen

Ingrid Büsse

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2009
11:48 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 04.10.2009
12:24 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.10.2009 12:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4225

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Entsprechend § 19 Abs. 1 SGB V endet der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich mit dem Ende der Mitgliedschaft.

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass nach allgemeinen Grundsätzen stets die Kasse leistungspflichtig ist, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls und im Zeitpunkt des Leistungsfalls leistungspflichtig war ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Versicherungsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Versicherungsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung