KFZ-Versicherung
Gefragt am 12.04.201111:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4771
Guten Tag,
ich habe ein Problem.....und zwar habe ich seit dem 05.01.10 eine
KFZ-versicherung bei der OVAG abgeschlossen.Das schlimme daran ist nun
aber,diese Versicherung hat zwar die elektronische Bestätigung an die
zuständige Zulassungsstelle geschickt,aber ich habe von der versicherung
keinen Versicherungsschein erhalten.Nun hatte ich leider am 06.10.10 einen
kleineren Unfall und meine Versicherung lehnt nun die Zahlung an den
Unfallgegner ab,da angeblich keine Versicherung besteht.Ich habe mir nun
schon von der Zulassungsstelle bestätigen lassen,das das Fahrzeug definitiv
versichert ist und die haben mir sogar die Nummer dieser elektronischen Bestätigung mitgeteilt.Was
muss ich nun tun? Der Unfallgegner(Leasingfirma) verlangt nun von mir knapp
600 Euro oder sie werden juristisch gegen mich vorgehen.
Was kann ich jetzt am besten tun? meiner ansicht nach ist es doch nicht mein
Verschulden,wenn die Versicherung da was verschlammt,denn laut der
KFZ-Zulassung ist mein Fahrzeug ja versichert,ansonsten hätten die mir es
sicher stillgelegt.
Bitte helfen Sie mir.
mfg
11:55 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Versicherungsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Durch das Zuschicken der elektronischen Versicherungsbestätigung durch die Versicherung erhielten Sie vorläufigen Versicherungsschutz, sodass ein Vertrag damit bereits zustande gekommen ist. Grundsätzlich hatten Sie also für den gesamten Zeitraum einen Versicherungsschutz, wenn auch nur einen Vorläufigen.
Die Versicherungszusage, wie sie in der vorläufigen Deckung gewährt wird, ist befristet bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein zugeschickt bekommt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 36 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Versicherungsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!