Autoverkauf
Gefragt am 25.06.200912:56 Uhr | Einsatz: € 19,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3997
ich möchte meinen PKW an einen privaten Käufer verkaufen.
dieser will mit meinen Kennzeichen den Wagen zu sich mitnehmen und erst dann die Ummeldung beim Strassenverkehrsamt vornehmen.
Wie ist der Wagen versichert in dieser Zeit, kann der Gefahrenübergang vertraglich geregelt werden ?
Wer haftet für Schäden in dieser Zeit ?
12:56 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Versicherungsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
In diesem Fall würden Sie grundsätzlich beide Haften und somit auch beide (sowie auch Ihre jeweiligen Kfz- Haftpflichtversicherungen) in Anspruch genommen werden.
Die Haftung würde sich für Sie als (noch) Halter des PkW aus § 7 StVG und für den Fahrer aus § 18 StVG sowie § 823 BGB im falle eines Unfalles ergeben.
Von dieser Haftung können und sollten Sie sich von dem Käufer freistellen lassen ...
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