Wohnungsrenovierung
Gefragt am 26.12.200914:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3972
Guten Tag,
ich bin aus meiner Mietwohnung ausgezogen, und habe eine Firma beauftragt die Renovierungen durch zuführen.
Preis: 440 €
Den Fusch den die Firma gemacht ist unbeschreibbar.
Des weiteren hat die Firma mir bis heute keine Rechnung geschrieben. Sondern nur eine Auftragsbestätigung.
Trotzdem hat die Firma jetzt ein Inkasso Büro eingeschaltet. Auch hat die Firma und das Inkasso Büro mich nur per E-Mail kontaktiert, nicht aber per Post.
Meine Frage:
Ist die Forderung berechtigt? Reicht eine Auftragsbestätigung aus?
MfG
Sven Kirschner
14:30 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Solange keine Rechnung vorliegt, brauchen Sie auch nicht bezahlen.
Weiterhin handelt es sich um einen Werkvertrag. Das heißt, solange Sie das Werk – also die Reparatur – nicht abgenommen, also akzeptiert haben, müssen Sie auch nicht zahlen.
Erst wenn die Reparatur mangelfrei durchgeführt worden ist, kann die Firma die Rechnung von Ihnen bezahlt verlangen ...
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