Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

Wer muss hier bezahlen? Sachschaden

Gefragt am 30.09.2009
09:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3808 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

Ich habe folgenden Fall bei dem ich dringen Hilfe benötige.

Ich war am Montag mit meinem Auto einen Freund besuchen. Der besagte Freund wohnt in einem Wohnblock der einer Organisation (GWO - Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland ) gehört.
Diese Organisation hatte kürzlich alle Parkpläte so umgebaut, das nun jeder Mieter einen dieser Parkplätze zu mieten hat und dort nur er parken darf. Es sei angemerkt, das es keinerlei Warnhinweise für Besucher gibt, die klar machen, das hier nur Anwohner wohnen dürfen, es ist also in keinster Weise ersichtliche.
Ich habe nun auf einem Parkplatz geparkt, der einem anderen Mieter gehört hat. Also ich gegen später wieder nach unten kam um wegzufahren musste ich feststellen, das der besitzer dieses Parplatzes die Metallschranke die sich an jedem dieser Parkplätze befinden nach oben geklappt hat damit ich diesen nicht mehr verlassen kann. Ich hatte also meinen Freund nach unten gebeten damit er sein Auto, das genau daneben stand wegfährt, somit konnte ich dann über seinen Parkplatz das Gelände verlassen.
Am abend bekam ich dann einen Anruf indem mir meine Freund mitgeteilt hat, das die Schrank die zuvor hochgeklapt war nun beschädigt ist und ich dagegen Gefahren bin. Das war aber definitiv nicht der Fall. Der besitzer des Parkplatzes hat die GWO verständigt, die daraufhin das beschädigte Teil entfernen lies, demnächst ein neues einbaut und die Rechnung soll nun der Mieter bezahlen, der wiederum behauptet ich hätte die Schranke zerstört und er will nun das Geld von mir haben.
Bin ich nun verpflichtet die zerstörte Schranke zu bezahlen? Meiner Versicherung werde ich den Schaden nicht melden können, da kein Gutachten mehr erstellt werden kann, die schranke wurde bereits entfernt. Ich bin mir aber 100% sicher das ich die Schranke nicht zerstört habe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.09.2009
09:44 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 30.09.2009
09:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 30.09.2009 09:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3808 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

vorab empfehle ich Ihnen, die von der Gegenseite behauptete Beschädigung der Versicherung zu melden, um nicht Meldezeit nicht verstreichen zu lassen. Dies Kostet Sie nichts. Machen Sie Ihrer Versicherung gleich klar, dass Sie keinen Schaden verursacht haben. Im Übrigen gilt folgendes:

Wenn Sie zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden sollen, so muss Ihnen auch bewiesen werden können, dass Sie einen Schaden verursacht haben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 25 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung