Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

WEG-Recht / Kostenbeteiligung an Gebäude

Gefragt am 31.01.2011
16:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3939

 

Sehr geehrte(r)Frau Rechtsanwältin/Herr Rechtsanwalt,

unser Problem ist folgendes:
Wir haben mit dem Kauf einer Eigentumswohnung einen PKW-Stellplatz auf einem anderen Grundstück erworben - lt. Kaufvertrag 1.000/100.000stel Miteigentumsanteile an dem Grundstück...Gebäude- und Freifläche...verbunden mit dem Sondereigentum...(ohne Stimmrecht).

In der Teilungserklärung ist das Grundstück in 7 Miteigentumsanteile (7 Wohnungen) aufgeteilt, wobei jeder Wohnung 1 Stimme zugeordnet wurde.
Zu Instandhaltung/bauliche Veränderung heißt es hier:
"Die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile des Gebäudes oder des Grundstückes obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer."
Drei Jahre später wurden durch Beurkundung die Größen der Miteigentumsanteile verändert, indem 6 PKW-Stellplätze mit je 1.000./100.000stel hinzukamen, wobei zur Aufteilung der Stimmrechte und Kostenverteilung keine Angaben gemacht wurden.
Ist es rechtens, uns an Instandhaltungs-, Renovierungs-kosten für das Gebäude hinzuzuziehen? Bzw. kann die Eigentümergemeinschaft dies beschliessen (Novelle zum WEG 2007)? und wie können wir dagegen vorgehen?

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.01.2011
16:31 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 31.01.2011
16:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 31.01.2011 16:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3939

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Sie schrieben: „.........................lt. Kaufvertrag 1.000/100.000stel Miteigentumsanteile an dem Grundstück...Gebäude- und Freifläche...verbunden mit dem Sondereigentum... „

Sie haben also einen nachvollziehbaren Miteigentumsanteil an dem Grundstück sowie Nebenanlagen und müssen dementsprechend nach dem Wohnungseigentumsgesetz auch im Verhältnis ihres Miteigentumsanteils zum Gesamteigentum die Kosten tragen, nicht mehr und nicht weniger ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 14 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung