weg vermögensstatus
Gefragt am 02.08.201012:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5463
sehr geehrte damen und herren,
besteht für den weg-verwalter die verpflichtung im rahmen seiner jährlichen abrechnung einen vermögensstatus zu erstellen und den eigentümern zur verfügung zu stellen? wenn ja, was ist hierfür die rechliche grundlage und liegen hierüber bereits bgh-entscheidungen (welche) vor?
mit freundlichen grüßen
12:01 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Pflicht zur Rechnungslegung und indirekt die Pflicht zur Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses ergibt sich aus Paragraph 28 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz.
Dass ein Vermögensverzeichnis angefertigt werden muss, darüber besteht auch in der Rechtsprechung Einigkeit.
Umstritten ist in der Rechtsprechung aber nach wie vor, wie eine solche Aufstellung auszusehen hat beziehungsweise was in eine solche Aufstellung hinein gehört ...
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