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WEG Recht

Gefragt am 27.10.2010
17:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4367

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben eine Beschlußanfechtungsklage in einem
6 Parteienhaus von einem Miteigentümer
Das Amtsgericht hat nun ein schriftliches Vorverfahren
angesetzt In der Klageschrift des gegnerischen Anwalts wird
auf eine Eigentümerlist im Anhang verwiesen.
Auf dieser Eigentümerlist sind nicht nur Namen und dazu
gehörige Adresse sondern auch die verwandschaftlichen
Beziehungen zweier Wohnungseigentümer vermerkt
(Frau ...und Frau....sind Töchter von Frau....Wohnung Nr.5)
Ist dies zulässig und kann ich dagegen irgendwie vorgehen wenn nicht zulässig ist?
Darüber hinaus bin ich mit einer anderen Eigentümerin
als Vertrauenspersonen gewählt und wir führen auch die
Belegprüfungen durch. In der Klageschrift der Gegenpartei
werden wir als Verwaltungsbeirat bezeichnet und dass uns
keine Entlastung erteilt würde. Da wir nur 2 Personen sind
und auch nicht als Verwaltungsbeirat benannt werden verstehe
ich diesen Punkt der Klageschrift nicht oder sind wir in
irgendeiner Haftung ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2010
17:35 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 27.10.2010
18:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.10.2010 18:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4367

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Zu 1.Auf dieser Eigentümerlist sind nicht nur Namen und dazu gehörige Adresse sondern auch die verwandschaftlichen Beziehungen zweier Wohnungseigentümer vermerkt (Frau ...und Frau....sind Töchter von Frau....Wohnung Nr.5) Ist dies zulässig und kann ich dagegen irgendwie vorgehen wenn nicht zulässig ist?

Nach dem Gesetz ist dieses grundsätzlich nicht verboten. Auch besteht keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dieses verbietet. Sie könnten diesen Punkt natürlich mit der Beschwerde anfechten, eine solche Anfechtung lediglich bezogen auf diesen einen Umstand hat meines Erachtens aber keine hinreichenden Erfolgsaussichten.


Zu 2.Darüber hinaus bin ich mit einer anderen Eigentümerin als Vertrauenspersonen gewählt und wir führen auch die Belegprüfungen durch ...



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