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WEG Ergänzung der Hausordnung Tierschutz

Gefragt am 11.08.2022
15:22 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 832

 

ich wohne in einer Eigentumswohnanlage mit 16 Wohneinheiten. Zu meiner Wohnung gehört ein Tiefgaragenplatz und ein Aussßenstellplatz im Hof. In der Anlage wohnen mehrere Hundehalter. Ich besitze derzeit einen 16 Wochen alten Cockerwelpen. Bis auf eine Mitbewohnerin leinen alle Hundehalter ihre Hunde in der Liegenschaft an. Nach bekunden der Mitbewohnerin ist ihr Hund bissig. Auf den Fluren und vor dem Aufzug ist es kaum zu vermeiden, dass die Hunde sich sehr nah kommen. Unsere Hausordnung sieht keinen Leinenzwang innerhalb der Liegenschaft vor. Deshalb hatte ich beantragt, dass bei der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst werden sollte. Der Verwalter hat mein Anliegen unter Verschiedenes aufgenommen, jedoch ausdrücklich ohne Beschlussfassung. Die Eigentümer sind jetzt auch nur aufgefordert worden sich umsichtig und aufmerksam zu verhalten.
Kann ich gegen das Verhalten des Verwalters juristisch vorgehen?

Wenn ich mit meinem angeleinten Hund vor dem Aufzug stehe, die Tür öffnet sich, der angeblich bissige Hund steigt mit seiner Halterin nicht angeleint aus und meinen angeleinter Hund beißt den nicht angeleinten Hund Wie ist hier die Rechtslage? Natürlich ist es auch möglich, dass der nicht angeleinte Hund meinen beißt, obwohl er angeleint ist.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.08.2022
15:22 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 11.08.2022
15:53 Uhr

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Beantwortet am 11.08.2022 15:53 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 832

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch ohne konkrete Regelung in Haus- oder Gemeinschaftsordnung ergibt sich aus dem Rücksichtnahmegebot unter den Eigentümern eine Anleinpflicht, vgl. z.B. AG München mit Urteil vom 21.03.2013, Az. 484 C 18498/12; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 14 Wx 22/08 oder OLG Düsseldorf, 23 ...



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