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Vollstreckung w. Insolvenz

Gefragt am 05.01.2010
15:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3942

 

Folgende Frage

Kann während meiner Insolvenz (seit 2007) Unterhaltsrückstände durch die ARGE vollstreckt werden?
Die Rückstände sind nach der Insolvenz aufgelaufen.
Ein "normaler" Gläubiger auch wenn nicht zur Insolvenzmasse gehörend kann ja während der Insolvenz nicht vollstrecken.

Kann die ARGE denn während des Insolvenzverfahrens vollstreckung z.B. Konto oder AG Pfändung

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2010
15:54 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 05.01.2010
16:03 Uhr

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Beantwortet am 05.01.2010 16:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3942

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche einschließlich Unterhaltsforderungen sind gem. § 89 InsO als sog. Insolvenzforderungen nicht vollstreckbar.

Für den nach Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Rückstand gilt jedoch grundsätzlich etwas anderes.

Diese Forderungen sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und gehören gem ...



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