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Vermögensrechtliche Auseinandersetzung bei Trennung

Gefragt am 22.11.2009
21:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4010 | Bewertung 4.7/5

 

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie möchte nun im gemeinsamen Haus bleiben und dieses übernehmen. Allerdings habe ich ca. 30000 Euro Eigenkapital in den Grundstückskauf investiert, die sie mir nicht auszahlen kann. Sie bietet mir lediglich ihre Ersparnisse in Höhe von 5000 Euro an. Im Moment besteht auch keine Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Nachfinanzierung, da sie die Rate für die Bank etc. ja nun alleine aufbringen muss. Ein Verkauf kommt für uns beide nicht Betracht.

Meine Frage ist nun, ob es neben dem Eintrag einer Grundschuld eine Möglichkeit gibt, den Anspruch an diesem Geld vertraglich zu sichern. Vielleicht verbessert sich ihre finanzielle Situation irgendwann soweit, dass der Anspruch dann geltend gemacht werden kann.
Können für eine solche Situation Rückzahlungsmodalitäten festgelegt werden?

Oder gibt es evtl. einen anderen Vorschlag?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.11.2009
21:31 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 22.11.2009
21:47 Uhr

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Beantwortet am 22.11.2009 21:47 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4010 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie können mit der Freundin in einer individualvertraglichen Vereinbarung regeln, dass Sie Ihnen die Summe X schuldet.

In dieser Vereinbarung können weiterhin die Zahlungsmodalitäten geregelt werden. So sollten Sie die 5.000 € als Anzahlung nehmen und dann umgehend monatliche Raten vereinbaren und regeln, dass die Freundin dann anfängt zu zahlen, wenn sie Geld hat. Dazu sollte aber ein Zeitpunkt vereinbart werden, an dem die Freundin spätestens zu zahlen beginnt.

Die Vereinbarung könnte grob wie folgt aussehen:

1. Frau A schuldet Herr B für die Investition in das Haus C den Betrag X.
2. Frau A verpflichtet sich gegenüber Herrn B zur Zahlung des Betrages X.
3. Frau A zahlt zunächst eine Anzahlung in Höhe von 5 ...



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