Verkehrssicherung auf Privatgrundstück
Gefragt am 13.05.201607:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2504
Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Frau gehört seit August 2008 innerhalb einer 3er-WEG die Wohnung im I.OG.
EG u. DG gehören zwei anderen Eigentümern.
Zum EG gehört seit Gründung der WEG 1999 auch das Sondernutzungsrecht des hinter dem Haus gelegenen Gartenbereichs (ca. 280 qm) mit ehemaligem Pool. (grösse ca. 5 x 12 m)
Der Pool wurde im Jahre 2009 vom EG-Eigentümer abgedeckt und mit Gras eingesät.
Bereits 2009 stürzte der vordere Breich ein. Inzwischen bewegt sich auch die Abdeckung hinten nach unten. Der Pool dürfte eine Tiefe von 1 m bis vielleicht 1,40 m haben.
Dieser Tage erklärte mir ein Freund, dass man als Immobilieneigentümer auch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn ein Unbefugter auf dem Grundstück zu Schaden kommt. (Vielleicht ein Enbrecher, der über den Zaun kletterte um von hinten über die Terasse in die Wohnung zu gelangen.)
Solche Gefahrenstellen müssten grundsätzlich ausreichend (was auch immer das bedeutet) abgesichert sein.
Können Sie mir bitte sagen, ob das tatsächlich stimmt?
Wer ist hier der Verantwortliche, die WEG als Grundstückseigentümerin (Dann wäre ja auch ich mit betroffen) oder hoffentlich nur der
Sondernutzungsberechte?
Wer trägt die Kosten für Rückbau oder Reparatur des Pools?
Müsste möglicherweise der Verwalter einschreiten?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Stieg
Müsste möglicherweise der Verwalter einschreiten?
Mit freundlichen Grüßen
07:22 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
Grundstücke müssen tatsächlich ausreichend abgesichert sein. Dies dient allerdings nicht dem Schutz von Einbrechern sondern dem Schutz von Briefträgern, Besuchern, spielenden Kindern u.s.w.
Das mindeste was als Absicherung gemacht werden muss, sind ein Absperrband und Warnhinweise ...
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