Verjährung Schadensersatz nach Straftat
Gefragt am 26.01.201012:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6757 | Bewertung 5/5
Guten Tag!
Ich bin 2006 wegen Urkundenfälschung und Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Gestanden habe ich die Tat 2004 bzw. 2005. Die Geschädigten haben bisher keine Schadensersatzforderung gestellt und sich auch sonst in keiner Weise an mich gewandt. Dennoch möchte ich gerne wissen, wie lange ich damit rechnen muss, dass eine Zivilklage wegen Ersatz des entstandenen Schadens Erfolg hätte.
Ich arbeite halbtags und bin Hartz IV-Aufstockerin.
12:00 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr verehrte Fragestellerin,
Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung, bei denen es sich in Ihrem Falle handeln dürfte, verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte auch Kenntnis von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 17 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" Jetzt eigene Frage stellen!