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unsachgemäße Bauausführung

Gefragt am 31.08.2009
17:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3413

 

Habe eine Frage im Bezug zur Reklamation, beim Bau unseres Pool´s.
Haben mangelhaften Einbau der Innenplane im Becken sofort reklamiert. Die Plane wurde so ins Becken eingebaut, daß am Boden lauter Falten entstanden sind, so ca. 30-50 Stück bis zu 1m lang und bis ca. 2cm hoch. Kurz, die Plane sieht aus wie ein Faltenrock. Aus Zeitmangel wurde auch das Problem nicht mehr behoben, denn der Monteur hatte einen privaten Termin bei Notar und verlies unsere Baustelle. Jedes Jahr reklamierten wir wieder und hielten uns auch einen Teil des Geldes zurück. Der sen.Chef der Firma, sicherte uns eine neue Plane zu, die wie der sagte, auch auf Lager hat. Mittlerweile, hat das Geschäft der Junior übernommen.
Der nun sagt, es wäre keine Folie im Lager und er bestellt nur eine, wenn wir die neue bezahlen würden, sowie den Einbau. Dies zieht scih jetzt schon über 6 Jahre hin.
Meine Frage nun: Haben wir Anspruch auf eine neue kostenlose Plane, sowie Aus- und Einbau der Neuen?

Mit freundlichen Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.08.2009
17:31 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 31.08.2009
21:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 31.08.2009 21:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3413

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Nach Ihrer Schilderung haben Sie einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Lieferung und Installation der neunen Folie.
Sie haben mit dem Unternehmen nämlich einen Werkvertrag i.S.v. § 631 BGB über unter anderem die Installation der Poolplane geschlossen.

Dieses Werk wies nicht die vereinbarte bzw. übliche Beschaffenheit auf, so dass die Werkleistung des Unternehmers als mangelhaft im Sinne von § 633 BGB zu beurteilen ist ...



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