SteuerberaterEinkommensteuererklärung24. August 2010
Ausgleichszahlungen als Unterhaltungsleistungen
Hi,
das Trennungsjahr war 06.2008, Steuerklassenänderung erst 2010 (leider), somit war ich in 2009 in III, Exfrau (seit 2010) in VI. Die Differenz der Lohnes wurde seit der Trennung immer durch Zahlungen ausgeglichen so dass der Frau kein Nachteil entstand. Aufgrund der Steuerklasse ist in der Einkommensteuererklärung für Jahr 2009 nun eine kräftige Nachzahlung fällig, der ich die Ausgleichzahlungen als Unterhaltszahlungen entgegenstellt habe, über Anlage U. Das Finanzamt erkennt das nicht an uns sagt dazu Zugewinnausgleich. Wenn Finanzamt das ablehnt, habe ich ja einen finanziellen Nachteil durch die Steuernachzahlungen, weil ich 2009 nicht zu SK I gewechselt war (Fehler ja). Durch Anlage U wird hier doch ein Steuerlicher Ausgleich zwischen beiden Partein ermöglicht, kann ich den nicht anerkennen lassen und ist der Einwand vom Finanzamt berechtigt ???
U
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
· Leonberg
22. August 2009
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich geren auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Hinweis des Finanzamtes auf den Zugewinnausgleich geht hier fehl, denn beim...
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