Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

sicherstellung rottweiler ordnungsamt

Gefragt am 13.08.2015
13:12 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2510

 

hallo.

meine hündin ein rottweiler 13 monate alt,bisher noch nicht auffällig gewesen,sie ist eine liebe ruhige rottweiler hündin,sitzt set einer woche im tierheim,wurde sichergestellt vom ordnungsamt.
problem war das ich keine haltungserlaubnis besaß und auch keine aktuelle sachkunde für den jetzigen rottweiler,ich hatte schonmal einen rottweiler aber einen mix,dieser ist leider letztes jahr gestorben im sommer. von ihm besaß ich noch einen gültigen sachkunde nachweis,wusste aber nicht das diese sachkunde nur auf diesen hund bezieht,ich dachte gilt für alle hunde.
am montag den 10.8.15 war ich dann beim ordnungsamt um eine vorläufige haltungserlaubnis zu beantragen,das

gespräch verlief an sich gut,ich hatte alles unterlagen die ich für meine jetzige hündin habe dort vorgelegt wie haftpflicht,hunde steuer nachweis,tasso registrier nachweis,kaufvertrag.
man sagte mir dann,das man mich dann am nächsten tag den 11.8.15 anrufen würde,aber es kam kein einziger anruf bis heute nicht. ich weiß jetzt nicht was los ist und ob ich meinen hund denn wieder bekomme? je länger meine hündin im tierheim sitzt,umso teurer wird es für mich,die tierheim unterbringungskosten sind nicht gerade günstig.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.08.2015
13:12 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 13.08.2015
13:33 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.08.2015 13:33 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2510

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen, um einen Sachkundeausweis für Ihre neue Hündin zu erhalten, kann aufgrund der bisherigen Angaben nicht geprüft werden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung