Schaden am Auto - Beweislast
Gefragt am 20.04.201213:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4698
Ein Leasingfahrzeug wurde zur Reperatur angemeldtet und durch den Fahrservice des Autohauses abgeholt. Die Reperatur wurde durchgeführt und der Wagen via Fahrservice am selben Tag zurück gebracht. Dem Besitzer ist beim Antritt der Heimfahrt ein Schaden in der Beifahrertür aufgefallen, der bei Übergabe zur Reperatur nicht vorhanden war. Das Autohaus behauptet, das Fahrzeug ohne Schaden übernommen zu haben und verweigert die Übernahme der Schuld. Beide Parteien haben Zeugen, die die Aussagen bestätigen können. Wer hat im diesem Sachverhalt die Beweislast, da der Schaden ja behoben werden muss. Keiner möchte die Kosten freiwillig zahlen. Wie sollte hier weiter vorgegangen werden?
13:39 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Anspruchsteller, da Sie gegen die Werkstatt einen Anspruch auf Schadensbeseitigung geltend machen. Zwar bejahen einige Gerichte in Ausnahmefällen eine Umkehrung der Beweislast (z. B. Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005, Az.: 5 S 154/05), d.h. die Werkstatt muss beweisen dass kein Fehler gemacht wurde ...
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