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Rückgabe medizinisches Gerät

Gefragt am 16.10.2009
09:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4096 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im März 2004 habe ich von einer ansässigen Orthopädiepraxis ein Therapiegerät (Strom-Stimulation) für eine 6-wöchige Anwendung zu Hause leihweise zur Verfügung gestellt bekommen. Nach der Anwendung (also nach ca. 6 Wochen) habe ich das Gerät an den Hersteller zurückgeschickt. Ich habe von dem Versand keine Versandbestätigung mehr.
Im Herbst 2008 (!) habe ich ein erstes Schreiben vom Hersteller erhalten. Die Behandlungszeit sei abgelaufen und ich solle das Gerät zurücksenden oder abkaufen (€ 285,--). Ich habe formlos per Fax geantwortet, dass ich das Gerät bereits im Mai 2004 zurückgesendet habe.
Nach mehreren Briefen und Mahnschreiben des Herstellers habe ich nun ein erstes Schreiben des Rechtsanwalts der Firma erhalten (kein Einschreiben). Betreff: Mahnung + Rechnung. Ich werde aufgefordert €285,-- für das Gerät sowie €35 Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Es wird mit einem Verfahren gedroht.


Meine Fragen:
Habe ich hier etwas zu befürchten oder ist die Sache nach dieser langen Zeit verjährt?
Im Falle eines Verfahrens: wo ist der Gerichtsstand?
Soll ich dem RA antworten und der Darstellung widersprechen?

Vielen Dank und mfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.10.2009
09:20 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 16.10.2009
10:20 Uhr

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Beantwortet am 16.10.2009 10:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4096 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

Der Rückgabeanspruch aus dem Leihverhältnis ist erloschen, das Sie das Gerät tatsächlich zurückgegeben haben. Allerdings könnten hier für Sie Beweisschwierigkeiten auftauchen, weil es Ihnen schwerfallen wird, die Absendung zu belegen ...



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