Restlicher Besitz bei Freundin
Gefragt am 05.02.201111:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3783
Hallo Herr RA
Habe zur Zeit Stress mit meiner Freundin und bin bis
auf einige Kleinigkeiten die noch bei Ihr sind.Nun soll Ich
heute 15.00 Uhr den rest abholen,ansonsten würde Sie mein
restliches Hab und Gut vernichten.Darf Sie das so einfach,
denn es sind darin noch Sachen vorhanden,die dem Bund gehören.Zur Abholung meines restbesitzes hat Sie einen
Aufpasser- Zeugen bestimmt,wenn Ich alleine dort hingehe
besteht die Gefahr falscher Verdächtigungen wofür oder dagegen Ich dann keinen Zeugen selbst habe.Polizei oder??
Haben Sie einen Rat für mich????
MfG
11:54 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie haben völlig Recht.
Sofern Ihre Freundin Ihre Sachen vernichtet, macht sie sich strafbar wegen Sachbeschädigung sowie Ihnen gegenüber Schadensersatzpflichtig.
Sie müsste Ihnen dann den Zeitwert de Sachen ersetzen.
Die Polizei ist hier nicht zuständig.
Ich kann auch Ihnen nur dringend anraten einen vertraulichen Zeugen (etwa aus dem Verwandtenkreis) mitzunehmen, damit Sie sicher gegen eventuelle nachträgliche falsche Anschuldigungen sind ...
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