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Reparaturkostenerstattung Golf 1,4 5T

Gefragt am 11.01.2012
12:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3824

 

Habe ich gegenüber VW Anspruch auf Rückerstattung folgender Reparaturkosten?
Vor 2 Wo hatte ich eine Panne, der Motor fiel aus, das Auto ließ sich nicht mehr starten und wurde abgeschleppt.
Die Spannrollevom Nockenwellenzahnrad war zersprungen. Dadurch entstand ein motorschaden, alle 8 Ventile mußten gewechselt werden, der Kompl. Zahnriemsatz, WP, Zündkerzenetc.- Kostenrund 1300 Euro plus Abschleppkostenbis zur Werkstatt.
Das Auto ist seit Dez. 2001 zugelassen.Im juni 2007 erfolgte Longlife Sevice, Wartungsliste liegt vor,über MotorraumFahrzeug von unten etc.
Sichtprüfung schreibt VWnach 6 Jahren oder ab 90.000 km vor.
Ich bei 65.000 km und der vorzeitige verschleiß nicht erkennbar. Habe ich Anspruch auf Kostenerstattung? Wie kann ich vorgehen? Ausgewechselte Teile sind da. Danke für Ihre Mühe. Mit freundl. Grüßen Frau W.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.01.2012
12:49 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 11.01.2012
13:09 Uhr

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Beantwortet am 11.01.2012 13:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3824

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Aufgrund des schon erheblichen Alters des Fahrzeuges haben Sie leider keine Garantieansprüche und insbesondere keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mehr.

Theoretisch käme eine Haftung von VW beziehungsweise dem betreffenden Autohaus/ Reparaturwerkstatt in Betracht.

Dieses wäre dann der Fall, wenn bei dieser Wartung ein vor Schaden , der letztendlich zu dem Schadensereignis geführt hat (z.B. ein Haarriss oder Ähnliches) übersehen worden ist.

Leider sehe ich keine hinreichenden Erfolgsaussichten und sie sollten versuchen, zumindest etwas auf dem Kulanzwege zu erreichen.

Dieses möchte ich Ihnen nachfolgend gerne erläutern:

Sofern Sie hier Schadensersatzansprüche geltend machen möchten ( zum Beispiel vor Gericht) müssten Sie nicht nur beweisen, dass Sie einen Schaden haben am Fahrzeug (dieser liegt ja unbestreitbar vor) sondern Sie müssten auch nachweisen können, dass entweder ein Verhalten oder ein Unterlassen von VW (also beispielsweise eine nicht sorgfältig durchgeführte Wartung/ ein Übersehen eines Vorschadens) zu dem letztendliche Schadensereignis geführt hat ...



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