Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

Rauswurf durch Trennung Obwohl beide Mieter sind

Gefragt am 02.08.2009
14:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7500

 

Hallo ich Wohne mit meiner Ex Freundinn zusamm wir sind beide Mieter stehen beide im Mietvertrag drinn haben eine kleine Tochter und leben von hartz 4 nun meine Frage sie sagt ich muss die Wohnung verlassen ich weis aber nicht wo ich hin soll dann heute hat sie die Polizei geholt denen erzählt ich würde sie bedrohen und sie hätte Ansgt vor mir nur weil wir uns damals gestritten haben die polizei sagte mir ich muss aus der Wohnung nun darf ich jetz garnicht mehr in meine Wohnung weil die Polizei sagte habe ich pech soll ich auf der Straße schlafen schadet ja keinen . Ich möchte gerne in meine Wohnung wieder rein darf ich das weil sie sagt sie würde die Polizei erneut rufen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.08.2009
14:11 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 02.08.2009
14:26 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.08.2009 14:26 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7500

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich hat Ihre Freundin keine rechtliche Handhabe, Sie aus der Wohnung zu entfernen, da Sie beide Mieter dieser Wohnung sind.

Etwas anderes gilt im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Dann kann Ihnen in der Tat der Zutritt zur Wohnung untersagt werden. Dies ist aber nur aufgrund einer richterlichen Anordnung möglich. Eine solche liegt Ihren Angaben nach nicht vor und wäre auch erst dann möglich, wenn es tatsächlich zu körperlichen Ausschreitungen gegen Ihre Exfreundin käme. Dies allerdings hätte Ihre Feundin glaubhaft zu machen, bzw. zu beweisen. Allein ein Streit reicht hierzu nicht aus.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Polizei einen Platzverweis erteilt hat. Dies ist als polizeiliche Maßnahme dann zulässig, wenn Sie dazu dient, die Zeit bis zu einer richterlichen Entscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz zu überbrücken ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 42 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung