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Prozeßkostenhilfe

Gefragt am 24.02.2011
17:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4010 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich mußte Prozeßkostenhilfe beantragen.Einkommen und Verpflichtungen angegeben.
Kürzlich habe ich Geld in ein Casino einbezahlt und verloren.
Bekommt das Gericht mit das ich im Casino gespielt habe,also schauen die auch nach den Ausgaben?


Danke schon im voraus Gerhard

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.02.2011
17:46 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 24.02.2011
18:23 Uhr

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Beantwortet am 24.02.2011 18:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4010 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Gerhard,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Neben den Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses wird bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) auch die Bedürftigkeit des Antragstellers geprüft. Denn ob und wie viel PKH gezahlt wird, hängt von dem einzusetzenden Einkommen des Antragstellers ab. Dies wird dadurch berechnet, dass das Einkommen und sonstiges einsetzbares Vermögen zusammengerechnet wird und hiervon die Belastungen wie Steuern, Vorsorgeaufwendungen Wohnkosten, Freibetrag etc ...



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