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Pfändungsbeschluss

Gefragt am 30.11.2011
20:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4316 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag

Seit 01.04.2009 werde ich vom Jugendamt auf Unterhalt und Unterhaltsrückstand gepfändet.
Der Unterhalt 240,00Euro
Der Unterhaltsrückstand 5678,00Euro 01.01.03-31.03.09 lt. Forderungsaufstellung.
Anfang November habe ich per Lohnabrechnung zusammengerechnet was ich schon bezahlt habe und noch bezahlen müsste.Ich kam auf eine Summe von 399,50.Ich ließ darauf hin die Firma in der ich Arbeite gegenrechnen die aber auf die gleiche Summe kam.
Daraufhin wollte ich noch eine Bestätigung vom Jugendamt haben.Die kamen auf eine Summe von 1347,50Euro.Darauf hin hat mein Arbeitgeber angerufen und wollten wissen wie die auf diese Summe kommen.In den 1347,00Euro sind die 399,50 endhalten.Dann kommt der Hammer die hatte noch ein nicht gezahlten Unterhalt vor der Zeit des Pfüb gefunden und seit 01.01.10 wurde der Unterhalt von 240,00Euro auf 272,00Euro angehoben.Beim Amtsgericht angerufen da sagte man mir das dürfen die nicht ohne neuen Pfüb.
1. Frage:
Darf das Jugendamt mir die 32,00Euro überhaupt anrechnen.Der Arbeitgeber hat ja den Pfüb folgegeleistet und korrekt 240,00Euro überwiesen.Muss ich die Differenz trotzdem Bezahlen von der ich nichts wusste und eigendlich keinen einfluss drauf hatte?
2.Frage:
Die Firma hat angefangen die 1347,50 zu bedienen und Lohn+Sonderzahlung überwiesen.Jetzt haben die mehr bekommen als im Pfüb angegeben ist.Kann ich das Geld vom Jugendamt zurückfordern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.11.2011
20:51 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 30.11.2011
21:11 Uhr

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Beantwortet am 30.11.2011 21:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4316 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1. Frage: Darf das Jugendamt mir die 32,00Euro überhaupt anrechnen.Der Arbeitgeber hat ja den Pfüb folgegeleistet und korrekt 240,00Euro überwiesen.

Der Arbeitgeber hat sich hier insoweit (also mit der Zahlung der 240.- €)offensichtlich rechtmäßig verhalten.

Er kann und darf sich nun nach dem richten, was sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergibt.

Selbst wenn das Jugendamt oder irgend eine andere Person von dem Arbeitgeber einen höheren Betrag gefordert hätte, hätte der Arbeitgeber sich streng an den vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss halten müssen und hätte keinen höheren Betrag auszahlen dürfen (selbst wenn dieser gerechtfertigt wäre).

Die 32 € - Differenz dürfte das Jugendamt von Ihnen fordern, wenn eine konkrete Unterhaltsberechnung ergibt, dass der tatsächlich geschuldeten Unterhalt 32 € höher ist, als in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben ...



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