Personenverwechslung
Gefragt am 03.06.201015:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3962
Ich bin Französin, ledig und lebe seit 34 Jahre in Deutschland. Eine Frau aus La Réunion glaubt das ich
ihr Mann geheiratet habe. Sie hat bei mir angerufen, wollte
ihr Mann sprechen und liess mir nicht ausreden. Sie
nannte mich eine Lügnerin. Ich habe einfach aufgelegt, bei
andere Anrufen nicht mehr mit ihr gesprochen sondern gleich aufgelegt. Ich habe an meine Adresse Post an ihr Mann adressiert bekommen, die ich an den Absender zurückgeschickt habe, darunter 2 von Amtsgericht München.
Sie hatte eine Nachricht auf meine Anrufbeantworter
hinterlassen, dass siw sich scheiden lassen will.
Meine Frage ist: habe ich mich falsch verhalten in den
ich die Briefen zurückgeschickt habe?
15:21 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Nein, Sie haben sich richtig verhalten.
Wenn der Mann von der Anruferin nicht bei Ihnen wohnt – was ja verständlich ist – dann ist die Post auch falsch zugestellt worden.
Die Gerichtspost ist zwar sehr wichtig, wenn aber Mann nicht bei Ihnen wohnt, kann die Gerichtspost auch nicht bei Ihnen zugestellt werden.
Sie haben daher zur Recht diese Post zurückgeschickt ...
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