Online Auktion
Gefragt am 27.07.200911:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3524
Ich habe einen artikel auf ebay verkauft, der mir aber nach der auktion kaputt gegangen ist jetzt möchte ich der gegenseite das geld zurück erstatten aber die wollen nur die ersteigerte ware und drohen mir damit zum anwalt zu gehen wenn sie sie nicht bekommen.
was kann ich jetzt tun
11:50 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn es sich bei dem Artikel um einen gebrauchten Artikel gehandelt hat, den es "so nicht noch einmal gibt" (sog. Stückschuld), so ist mit Zerstörung des Artikels auf Ihrer Seite Unmöglichkeit eingetreten, womit der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung verliert, § 275 Abs. 1 BGB.
Allerdings kann der Käufer verlangen, dass Sie im die bereits geleistete Zahlung zurückzahlen, §§ 275 Abs. 4, 326 Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB.
Da Sie ja bereits angeboten haben, das Geld zurückzuzahlen, ergibt sich hieraus kein Problem für Sie ...
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