Nicht-Einhaltung von Handwerkerterminen
Gefragt am 19.11.200917:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3911
Mein langjähriger Mieter hatte zum 31.10.2009 gekündigt. Da erhebliche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden mussten, habe ich - auch angesichts meines Urlaubes in der Zeit vom 19.09.09 bis 06.10.09 - sehr frühzeitig angefangen,die entsprchenden Handwerker anzusprechen und Angebote einzuholen.
Renovierungsbedarf: Parkett, 1 Bad, 1 Gästetoilette u.a. Die sanitäre Einrichtung hat der künftige Mieter mit dem Vertreter der Sanitärfirma am 08.09.09 in einer Badausstellung ausgesucht.
Die Angebote bekam ich am 11.09.09, die Aufträge habe ich am 17.09.09 erteilt mit dem ausdrücklichen Zusatz "Grundlage dieser Auftragserteilung ist die Durchführung zwischen dem 02.11.09 und den 15.11.09".
Der Mietvertrag mit dem neuen Mieter begann am 15.11.09. Das Bad und das Gäste-WC ist trotz 3maliger Terminzusage, immer noch nicht fertig, so dass die Mieter morgen in eine Wohnung ohne Toilette und Dusche/Bad einziehen. Was kann ich machen?
17:41 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung sollte der Handwerkerauftrag mit dem 15.11.2009 stehen oder fallen.
Da der Handwerker bis zu diesem Termin nicht in der Lage war den Auftrag zu verrichten, können Sie vom Vertrag zurücktreten, was Sie de mHanedwerker gegenüber schriftlich erklären sollten ...
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