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Möchte meinen Hund zurück

Gefragt am 14.08.2015
22:05 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2402

 

nun folgendes:



Ich habe am montag dem 10.8.15 beim ordnungsamt alle unterlagen eingereicht bzw persönlich dort vorgesprochen und die gebeten mir eine vorläufige haltungsgenehmigung zu erteilen,abgegeben habe ich folgende unterlagen: Hundesteuer Nachweis,Haftflicht für hunde,tasso registriert,chip nr und impfausweis,polizeiliches führungszeugnis.

dann teilte man mir mit man würde mich am dienstag den 11.8.15 anrufen,meine handy haben die. aber es kam am dienstag den 11.8 kein einziger anruf und ich wartete die nächsten tage ob ein anruf kommt ,nein nichts auch keine post. nun habe ich heute freitag den 14.8.15 beim ordnungsamt angerufen um zu erfahren wie denn nun der aktuelle sachverhalts stand ist,der mitarbeiter der für die sache zuständig ist teilte mir dann mit : nein sie bekommen den hund nicht,sie haben keine sachkunde gemacht. der hund bleibt weiter im tierheim sichergestellt.



so,ich hatte ja um eine vorläufigen Haltungserlaubnis gebeten und um die sachkunde machen zu können brauche ich ja auch meinen hund...ohne hund keine sachkundeprüfung. was mache ich nun? mein rottweiler ist bisher in ihrem ganzen leben noch nicht auffällig gewesen und ist jetzt 13 monate alt,das tierheim sagte mir heute als ich mich erkundigte wie es meinem hund gehe,: das mein hund ein ganz lieber und verschmuster hund ist. ich fragte ob ich sie wenigstens mal sehen dürfe/besuchen,antwort des tierheimes: Nein.



habe ich denn überhaupt ne chance meinen hund wieder zu bekommen? es ist ja nie etwas vorgefallen und ich habe immer acht auf meine umgebung genommen auf meine mitmenschen und meinen hund stets an der kurzen leine geführt.

problem ist halt das ich keine hundehaltunsg erlaubnis für gefährliche hunde habe sowie einen sachkunde nachweis. aber den kann ich nur machen wenn ich meinen hund habe,weil ohne hund keine sachkundeprüfung.



was mache ich nun? hat es sinn bei gericht eine einstweilige verfügung auf herausgabe gegenüber dem ordnungsamt zu stellen?

Ich verstehe die welt nicht mehr...ich stehe da und keiner sagt einem was man tun kann,nichtmal das tierheim bei dem ich seit fast 2 wochen immer anrufe und mich erkundige wie es meinem hund geht. die hätten mir auch mal sagen könen das die mit tiertrainer und sachverständigen zusammen arbeiten.

danke für eine antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.08.2015
22:05 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 14.08.2015
22:55 Uhr

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Beantwortet am 14.08.2015 22:55 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2402

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Der Sachkundenachweis dient in erster Linie der Überprüfung der Sachkunde der Halters und kann daher grundsätzlich auch mit einem anderen Hund durchgeführt werden - so sieht es zumindest die Regelung in einigen Bundesländern vor ...



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