Mehrkosten nach Fehleinbau der Heizung
Gefragt am 24.06.201022:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4680 | Bewertung 5/5
hallo,
Meine Frage ist folgende:
Wir haben mit einem örtlichen Bauunternehmen einen schlüsselfertigen Neubau zum Festpreis gebaut. Diesen haben wir im September letzten Jahres bezogen. Schon im Januar gab es Probleme mit unserer Heizung und im April 2010 wurde festgestellt, dass diese Art von Heizung bei uns nicht funktioniert. Unsere Heizung ist eine Grundwasserheizung, wobei dem Wasser die Restwärme entzogen wird. Da aber unser Wasser zu eisenhaltig ist, verstopfen die Rostpartikel alles und der Schluckbrunnen läuft über.
Dies hätte vor Beginn der Bohrarbeiten sehr leicht durch eine Wasserprobe festgestellt werden können, was vom Bohrunternehmen aber versäumt wurde da eine solche sehr kostenspielig ist und im Ort bereits 2 funktionierende Anlagen der selben Art und des selben Unternehmens bestehen. Allerdings gab es auch eine misslungene Anlage des selben Unternehmens im Ort.
Jetzt bietet uns bzw. unserem Bauleiter das Bohrunternehmen eine Tiefenbohrung mit Soleumwälzpumpe an, die entstehenden Mehrkosten für die erhöhten Bohrmeter von 7000€ sollen wir aber selbst übernehmen. Unser Bauleiter hat nun schon 2500€ heruntergehandelt . Meine Frage ist nun, wer für die Kosten aufkommen muss. Da es sich ja einerseits um ein Versäumnis der Wasserprobe handelt und andererseits auch um einen schlüsselfertigen Bau, allerdings mit anderem Heizsystem.
Wir, unser Bauleiter oder die Bohrfirma?
Würde mich auf eine Antwort freuen.
22:41 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte Fragestellerin,
das kommt darauf an. Wenn Sie ohne Beratung eine Grundwasserheizung bestellt haben und diese an dem Standort Ihres Gebäudes nicht funktionieren kann, dann tragen Sie die dadurch entstandenen Mehrkosten. Denn dann wurde die bestellte Leistung erbracht.
Wenn Sie eine Beratung durch das Bauunternehmen in Anspruch genommen hatten und dieses Ihnen zur Grundwasserheizung geraten hat, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bei zu eisenhaltigem Wasser nicht funktioniert und dies nur durch eine Wasserprobe herausgefunden werden kann, dann liegt ein Beratungsfehler vor und das Unternehmen muss Sie so stellen, als wenn es Sie richtig beraten hätte ...
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