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Mahnbescheid Ebaykauf

Gefragt am 23.11.2011
12:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4657

 

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Zunächst muss ich sagen, dass ich aus Südtirol komme und daher die italienische Staatsbürgerschaft habe. Deshalb kenne ich mich mit dem deutschen Recht auch nicht so gut aus.
Da ich immer wieder beruflich in Deutschland unterwegs bin, bestelle ich mir öfters was bei Ebay in Deutschland. Genauso auch am 17.05.2011 wo ich ein Handy über Ebay bestellt und die Rechnung per Überweisung beglichen habe. Leider ist das Handy nie bei mir angekommen bzw. ist jetzt bekannt, dass es auch niemals abgesendet wurde. Demnach habe ich Strafanzeige bei der Polizei in München gestellt (genaues Datum weiß ich leider nicht mehr) und erst mal eine Weile nichts mehr gehört.
Aus anderen Quellen ist mir nun bekannt, dass der Verkäufer bereits unter andrerem wegen Betruges festgenommen wurde und wohl auch einsitzt.
Vor einigen Wochen bekam ich einen Anruf von der
Polizei, die mir zu einem Mahnbescheid riet.

Leider weiß ich weder, was das ist, noch wozu das gut ist, bzw. wie ich sowas anstelle. Der
Streitwehrt beläuft sich auf 289,11€

Nun meine Fragen:
1.
Was ist ein Mahnbescheid?
2.
Wie stelle ich einen solchen Mahnbescheid auf dem besten Wege?
3.
Wozu ist es gut, einen solchen zu stellen?
4.
Ist es bei der geringen Summe ratsam sich einen Anwalt zu nehmen?
5.
Welche besonderen Dinge muss ich wegen meiner Staatsbürgerschaft (italienisch) beachten,
ich habe ja keinen Wohnsitz in Deutschland?
6.
Was passiert, wenn ich diesen Mahnbescheid gestellt habe? Wie geht es dann weiter? Was
muss ich dann beachten / tun?
7.
Gibt es irgendwelche Fristen, die man einhalten muss?
8.
Wie hoch is die Chance dass ich mein Geld wieder sehe?
9.
Wer muss für die Kosten wie z.B. den Mahnbescheid oder evtl. später Gerichtskosten aufkommen? Könnte ich diese Kosten bei Erfolge vom Ebay-Verkäufer wieder bekommen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe,

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.11.2011
12:28 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.11.2011
12:45 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.11.2011 12:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4657

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1. Was ist ein Mahnbescheid?

Vor Gericht gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Verfahren, um eine Geldforderung durchzusetzen. Einmal gibt es das normale Klageverfahren und dann das gerichtliche Mahnverfahren. Das Mahnverfahren läuft normalerweise in zwei Abschnitten.

Zunächst wird vom Gericht ein Mahnbescheid erlassen auf Antrag, der dem Schuldner zugestellt wird. Der Schuldner hat dann Zeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung hiergegen Widerspruch einzulegen . Tut er dieses nicht innerhalb dieser Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid.

Dieser Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, es kann hiermit also der Geldbetrag bereits vollstreckt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner dann aber innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Tut er dieses, so geht das Verfahren auf Antrag des Gläubigers (also von ihnen) in das normale Gerichtsverfahren. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.

2. Wie stelle ich einen solchen Mahnbescheid auf dem besten Wege?

Hierzu sollten Sie sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Entweder bei diesem Gericht oder bei einem speziellen Gericht (dass ist vom Bezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich) können Sie dann den entsprechenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheide stellen ...



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