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Leistungseinbehalt des Auftraggebers

Gefragt am 29.10.2009
21:44 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4160 | Bewertung 4.3/5

 

Ich bin Selbstständiger und montiere Photovoltaikanlagen. Mein ehemaliger Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag abgeändert und ist der Meinung er müssen nur 872 € zahlen anstatt die geforderten 9000€. Er begründet es damit dass es sich um einen Sicherheitseinbehalt handelt. Falls mal was mit den Anlagen sein sollte, da 5 Jahre Garantie drauf sind und er befürchten muss mich in der Ziet nicht "greifen" zu können. DIe Sache war das wir eine klein Anlage montiert hatten , diese aber nicht so montiert wurde wie es sollte.Unser Fehler, dafür kann er gerne die 2000 € abziehen. DIe Anderen Anlagen, 2 davon sind ordnungsgemäß angenommen und ans Netz gegangen, und zwei weitere haben wir nach wochenlangem Warten auf Material abgeben, ist aber alles sauber montiert. Für die 2 Anlagen haben wir nur einen Teilberechnet da wir die Unterkonstruktionen montiert haben.
Darf der Auftraggeber einfach das Geld einbehalten oder habe ich die Möglichkeit dagegen anzugehen, auch gerichtlich)!???? Also abzüglich der 2000€ für falsche Montage sind noch 7000€ offen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2009
21:44 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 29.10.2009
22:13 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2009 22:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4160 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

gesetzlich steht dem Vertragspartner ein Rückbehalt für den Fall eines Mangels nicht zu. Vielmehr hätte dieser Gewährleistungsansprüche gegen Sie, wenn tatsächlich Mängel auftreten würden, die von Ihnen auch zu vertreten wären, §§ 633, 634 BGB.

Ihr Vergütungsanspruch wurde mit Abnahme der montierten Anlagen fällig, § 640, 641 BGB ...



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