Kontopfändung einer Bekanten
Gefragt am 21.10.200922:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3662
Schönen gute tag
und zwar geht es daraum eine gute bekannte hat ein ebay acount
und ich habe sie gebeten mein laptop zu verkaufen dafür habe ich 585€ bekommen das geld wurde natürlich auf ihr konto überwiesen da es ihr acount wahr nun das problem sie hat jetzt eine konto pfändun bekommen von 1024€ das ist 3tage her.
kann ichan mein geld kommen da ch es haben will und wenn ja wie. und was kommt dan auf mich zu ich möchte da rausgehalten werden und möchte keine probleme bekommen aber es ist nun mal mein gelt darf das inkasso unternehmen mein geld behalten und wie kann ich es beweisen und was will dan das amtgericht oder das inkasso unternehmen von mir oder kann das meine bekannte alleine regeln ohne mich
mit freundlichen grüßen d.schulte
22:32 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann der Pfändung widersprochen werden. Formal gesehen muss ein Antrag auf Aufhebung der Pfändung (Pfändungsschutzantrag) gestellt werden.
Es muss allerdings nachgewiesen werden können, dass die Bekannte tatsächlich keinen eigenen sondern Ihren Laptop in Ihrem Namen verkauft und daher keinen Anspruch auf das Geld hat.
Ansonsten interessiert das die Gläubiger, die die Pfändung veranlasst haben nicht, woher das Geld kommt.
Hier kann nicht unterschieden werden, welches Geld auf dem Konto von Ihnen und welches von der Bekannten ist ...
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