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Klageerwiderung

Gefragt am 08.10.2009
22:38 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5255 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2 Fragen:

im März 03 sprach mich eine Bekannte an ob ich das Mietshaus ihrer Mutter verwalten wollte. Wir wurden uns einig. Es wurde ein Vertrag geschlossen, der auf die Mutter lief, aber von der Tochter in derem Auftrag unterschrieben wurde.
Von der Mutter bekam ich Vollmacht die Kontoauszüge zwecks Prüfung der Mieteingänge abzuholen.
Hatte dann Kontakt zur Tochter und auch zur Mutter.

Im Sommer 08 stellte man ohne Kommentar die Entgeldzahlungen ein (die vom Konto der Mutter gezahlt wurden) und wollte alle Unterlagen zurück, die sich in meinem Besitz befanden.

Ich schrieb, dass ich nach vertragsgemäßer Kündigung und Zahlung der ausstehenden Entgelte dazu gern bereit sei.Hörte dann nichts mehr.

Im März kam ein Rechtsanwaltschreiben mit der gleichen Aufforderung und der vorsorglichen Kündigung zum 31.03.09 (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist). Darauf reagierte ich nicht. Jetzt kam eine Klage auch wieder zur Rückgabe Unterlagen , außerdem wurde zum Vertrag mitgeteilt:
"es hat sich um eine vorsorgliche Kündigung gehandelt, da
sogar davon auszugehen ist,dass der Vertrag von Anfang an nichtig gewesen ist. Die Klägerin hat den Vertrag zu keiner Zeit genehmigt".

Das ist ja nun nicht wahr, die Klägerin hat mich ja selbdst bezahlt.

Ich möchte nun a) mein mir zustehendes Geld und b) auch die Unterlagen zurückgeben.

Weiter steht sinngemäß:

die Beklagte wird verurteilt die RA Kosten sowie Rechtsstreit zu tragen.

Sollte sich das Gericht für das schriftliche Vorverfahren entscheiden wird für den Fall, dass die Beklagte den Anspruch schriftlich anerkennt...beantragt: Anerkenntnis-bzw.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2009
22:38 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 08.10.2009
22:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.10.2009 22:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5255 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Leider ist der Sachverhalt nicht vollständig, sondern endet abrupt ...



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