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Hauskauf - Nutzungsänderung

Gefragt am 20.08.2009
17:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4398 | Bewertung 4.3/5

 

Seit Februar möchte ich ein im Außenbezirk gelegenes 2-stöckiges Haus kaufen, welches 2 abgeschlossene Wohnungen beinhaltet. Letztendlich möchte ich "oben" Wohnen und "unten" eine Heilpraktikerpraxis eröffnen, in der ich zukünftig evtl. auch mal Angestellte haben möchte.
Seit Monaten nun läuft bei den Behörden die Bearbeitung meines Nutzungsänderungsantrages und momentan hakt es an den Parkplätzen...

Das Haus liegt direkt an einer 3-spurigen Landstraße. Ich habe 5 Parkplätze beantragt und das Bauamt würde diese auch genehmigen... Aber das Straßenbauamt fordert, dass ich 7 zur Verfügung stellen muss (damit bloß keiner direkt an der Landstraße parken muss - Unfallgefahr). Doch 7 Parkplätze genehmigt das Bauamt bzw. das Landschaftsschutzamt nicht, auch wenn der Platz da wäre (- zu viel versiegelte Fläche).

Meine letzte Chance den Antrag durchzubekommen scheint es zu sein, dass ich das ganze Geschehen klein halte, mich als Alleinbetreiber (oder sp ähnlich) bezeichne und den/die Angestellten aus meiner Betriebsbeschreibung streiche - dann brauche ich ja nicht so viele Parkplätze!

Jetzt frage ich mich was ich tun soll! Was wäre wenn ich trotzdem mal jemanden anstelle? Kann das irgendwie rauskommen? Was wäre die Konsequenz? Können die meine Praxis dann schließen? Kann ich vielleicht stattdessen mit freien Mitarbeitern arbeiten?

Manche sagen, wenn die Nutzungsänderung einmal durch ist, dann kräht kein Hahn mehr danach und man kann machen was man will... Aber ich habe Angst, wenn zukünftig "verbotenerweise" jemanden einstelle, dass ich Ärger bekomme...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.08.2009
17:46 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 20.08.2009
20:15 Uhr

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Beantwortet am 20.08.2009 20:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4398 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ohne vollumfängliche Kenntnis des kompletten Sachverhalts, also der Bescheide/Schreiben der Behörde, des Bebauungsplans, der Örtlichkeit, etc. ist eine abschließende Klärung der Frage, ob nun 5 oder 7 Stellplätze gerechtfertigt sind, im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich.

Gegebenenfalls sollten Sie einen im öffentlichen Baurecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, damit dieser die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen und die notwendigen Schritte gegebenenfalls in die Wege leiten kann (Antrag, Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid, etc ...



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