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hartz4

Gefragt am 28.08.2009
15:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3362

 

meine frage

mein freund ist arbeitslos sind bedarfsgemeinschaft weil ich hartz4 bekomm.er hat noch lohn für juli erhalten aber erst im august.darf die hartz4 stelle den lohn voll anrechnen in der berechnung von august bei mir.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.08.2009
15:10 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 28.08.2009
20:46 Uhr

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Beantwortet am 28.08.2009 20:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3362

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt Einkommen im Bereich des ALG II („Hartz4“) zu berücksichtigen ist, wird rechtlich in der so genannten Arbeitslosengeld II-Verordnung (AlgII-V) geregelt.

Nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sind laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen, d ...



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