Haft - Ortung
Gefragt am 30.08.200906:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4975
Wenn man vor Haftantritt flüchtet, und man selbst kein vertrag besitzt aber der vater einen und man diesen besitzt und verwendet im handy, kann die polizei handy ortung einsetzen um den jenigen zufinden der sich auf flucht befindet? ( flüchtling wegen; betrugsfälle unter 10.000 euro)
gerät und vertrag(sim karte) sind auf vater registriert und der flüchtling würd es verwenden .. zwar gleicher nachname aber eine andere person( anderer vorname als der vater) was kann die polizei dabei tun?
darf/kann/tut die polizei das handy orten und darf/kann die polizei den festnetz anschluß abhören der eltern und sie ggf. auch beschatten?
Und was unternimmt die polizei genau bei einer Flucht vor Haft innerhalb Deutschlands gegen dem betroffenen ?
-Danke.
06:31 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Standortermittlung richtet sich nach §§ 100a Satz 3, 100i StPO. Hiernach dürfen die Daten eines aktiv geschalteten Handys und der Standort desselben ermittelt werden, unabhängig davon, wer zivilrechtlich Eigentümer oder Vertragspartner ist. Für eine solche Maßnahmen muss allerdings ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen. Wenn die Polizei also Anhaltspunkte dafür hat, dass Sie das Handy verwenden, kann Sie den Standort ermitteln ...
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