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Guerilla Marketing

Gefragt am 14.02.2011
17:23 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4555

 

Im Rahmen eines Werbekonzepts möchte ich einem Kunden nun folgende Guerilla Marketing Maßnahmen anbieten.
1.) Reverse Streetbranding
Mit Hilfe einer Schablone und einem Hochdruckreiniger wird das Firmenlogo und die Internetadresse auf die Straße gebrandet.
2.) Skybranding
Das Firmenlogo wird mit einem Projektor in die Wolken gebeamt.
3.) Architekturprojektion
Das Firmenlogo und die Internetadresse des Unternehmens werden mit Hilfe von Licht auf ein öffentliches Gebäude projeziert.
4.) gebrandete Straßenschilder
Eine Werbebotschaft (Logo + Text + Kilometerangabe) wird auf ein extra gefertigtes Straßenschild geschrieben. Diese Straßenschilder werden neben den eigetlichen Straßenschilder aufgestellt, so dass jeder Autofahrer und Passant diese sehen kann.
5.) Flogos
Das Firmenlogo aus weißem Schaum schwebt in der Luft. Der Schaum wird mit Helium gefüllt, damit er 30 bis 40 Minuten in der Luft bleibt.

Meine Fragen hierzu.

Sind diese Werbemethoden rechtlich in Ordnung, oder muss ich mit Strafen rechnen? Wenn Strafen auf mich zukommen, wie hoch könnten diese ausfallen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2011
17:23 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 14.02.2011
21:06 Uhr

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Beantwortet am 14.02.2011 21:06 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4555

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1.) Reverse Streetbranding Mit Hilfe einer Schablone und einem Hochdruckreiniger wird das Firmenlogo und die Internetadresse auf die Straße gebrandet.

Das kommt darauf an, auf welcher Straße Sie das umsetzen wollen. Sie werden schon die Genehmigung der Gemeinde einholen müssen.


2.) Skybranding Das Firmenlogo wird mit einem Projektor in die Wolken gebeamt.

Das ist ok, soweit kein Flugverkehr beeinträchtigt wird.


3.) Architekturprojektion Das Firmenlogo und die Internetadresse des Unternehmens werden mit Hilfe von Licht auf ein öffentliches Gebäude projeziert ...



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