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Grundstückskauf mit umgehen fremder Rückauflassungsvormerkung

Gefragt am 14.08.2009
11:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5490 | Bewertung 3.7/5

 

Ich möchte gern ein Grundstück aus einer Insolvenzmasse kaufen, dieses ist relativ günstig.
Ich habe bereits den Kaufvertragsentwurf vom Notar vorliegen, darin ist von der "Rückauflassungsvormerkung(aufschiebend bedingt)" der Gemeinde die Rede.
Kann ich das Vorkaufsrecht der Gemeinde umgehen, da diese jetzt plötzlich auch Interesse an dem Grundstück hat?
Oder bleibe ich jetzt tatsächlich auf den mir entstandenen Kosten und der Zeit sitzen?

Mit freundlichen Grüßen
Björn Wagner

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.08.2009
11:10 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 14.08.2009
11:36 Uhr

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Beantwortet am 14.08.2009 11:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5490 | Bewertung 3.7/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

tatsächlich besteht für Sie grundsätzlich keine Möglichkeit, die Gemeinde daran zu hindern, Ihr Vorkaufsrecht dem jetzigen Eigentümer ggü. auszuüben. Ich gehe hier davon aus, dass die Bedingung der Rückauflassung die Veräußerung des Grundstückes an Dritte ist, so dass die Vormerkung das Sicherungsmittel des der Gemeinde eingeräumten Vorkaufsrechts ist ...



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