grundkosten einer mietergemneinschagft ohne meine eigene nutzung
Gefragt am 07.11.201500:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2404
welche kosten muss ich noch zahlen wen ich nicht mehr im haus wohne und das haus drei eigentümer hat wo von noch zwei im haus wohnen. das haus ist in drei etagen aufgeteilt und meine etage wurde ohne meine erlaubnis auch noch von den zwei parteien vermietet. Nun bekamm ich ein schreiben wo wann von mir nebekosten verlangt wie wasser abwasser schornsteinfeger grundstückssteuer und gebäudeversicherung. ich weis das ich auf jeden fall ein teil grundstügsseuern zahlen muss und auch anteilig gebaudeversicherung aber muss ich den rest auch zahlen ob wohl ich nix von nutze. das haus ist in drei anteilen geteilt eheleute a pro person 1/6 frau b zu 1/3 und ich zu 1/3.nun bin ich aber august letzten jahres ausgezogen da ein zusammen leben mit partei a nicht mehr möglich war nun würde mich interesieren welche kosten ich noch tragen muss als eigentümer und wie weit mann die vorderung zurück datieren kann und ob mir durch die vermietung meines anteil ohne meine erlaubnis endschadigungskosten zu stehen und wie weit die zurück datiert werden können.
00:06 Uhr
Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen der WEG müssen Sie Kosten gemäß der vereinbarten Abrechnungsmethode grundsätzlich bezahlen, egal ob Sie die Wohnung nutzen ...
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