Grundbuch, GbR, Gesellschafterwechsel
Gefragt am 24.11.200919:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4777
Zum Gesamthandvermögen einer GbR gehört ein Grundstück. Aus der GbR ist ein Gesellschafter ausgetreten, ein neuer ist eingetreten. Damit ist das Grundbuch unrichtig geworden.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer ein Grundbuchberichtigungsantrag beim Grundbuchamt gestellt werden muss und drohen irgendwelche behördlichen/gerichtlichen Sanktionen, wenn man den Grundbuchberichtigungsantrag nicht stellt?
19:34 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Grundbuchberichtigung ist die von Amts wegen (Amtsberichtigung, Grundbuchberichtigungszwang) oder auf Betreiben eines Beteiligten (Grundbuchberichtigungsanspruch) erfolgende Berichtigung des Grundbuchs.
Die Grundbuchberichtigung ist erforderlich, wenn die wirkliche Rechtslage eines Grundstücks mit den Eintragungen im Grundbuch (Buchstand) nicht übereinstimmt. Das Erfordernis der Grundbuchberichtigung folgt aus der Gefahr des gutgläubigen Erwerbs oder der Leistung an einen Scheinberechtigten.
Fristen sind hierfür aber nicht vorgesehen. Auch behördliche Sanktionen stehen nicht zu befürchten ...
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