Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

Grundbuch, GbR, Gesellschafterwechsel

Gefragt am 24.11.2009
19:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4580

 

Zum Gesamthandvermögen einer GbR gehört ein Grundstück. Aus der GbR ist ein Gesellschafter ausgetreten, ein neuer ist eingetreten. Damit ist das Grundbuch unrichtig geworden.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer ein Grundbuchberichtigungsantrag beim Grundbuchamt gestellt werden muss und drohen irgendwelche behördlichen/gerichtlichen Sanktionen, wenn man den Grundbuchberichtigungsantrag nicht stellt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.11.2009
19:34 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 24.11.2009
20:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.11.2009 20:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4580

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Grundbuchberichtigung ist die von Amts wegen (Amtsberichtigung, Grundbuchberichtigungszwang) oder auf Betreiben eines Beteiligten (Grundbuchberichtigungsanspruch) erfolgende Berichtigung des Grundbuchs.

Die Grundbuchberichtigung ist erforderlich, wenn die wirkliche Rechtslage eines Grundstücks mit den Eintragungen im Grundbuch (Buchstand) nicht übereinstimmt. Das Erfordernis der Grundbuchberichtigung folgt aus der Gefahr des gutgläubigen Erwerbs oder der Leistung an einen Scheinberechtigten.

Fristen sind hierfür aber nicht vorgesehen. Auch behördliche Sanktionen stehen nicht zu befürchten ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 22 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung