Grundbuch Abteilung 3 Abtretung ablösen beim Kauf
Gefragt am 28.07.201218:45 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 11038 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt:
Ich habe einen Kaufvertrag schon unterschrieben.
Auschnitt aus dem Vertrag:
"Die in Abteilung III eingetragenen Belastungen werden vom Käufer nicht übernommen und aus dem Kaufpreis Zug um Zug gegen Löschung der Grundpfandrechte im Grundbuch abgelöst."
In der Abteilung III des Grundbuchs steht:
lfd. Nr. 1: EUR 80.000,00 Grundschuld ohne Brief für BANK A...
(Laut Verkäufer sind davon noch ca. 21.000 EUR übrig.)
Auch in Abteilung III bei den Veränderungen zu (1) mit 1a gekennzeichnet steht zusätzlich dass 55.000 EUR an BANK B abgetreten wurden.
(Diese Tatsache habe ich erst vor kurzem erfahren)
Im Vertrag selbst ist aber nur lfd. Nr. 1 als Belastung erwähnt.
Der Notar meinte ich sollte mir keine Sorgen machen (1 und 1a gehören zusammen) wenn Nr 1 abgelöst wird, wird auch die Abtretung "automatisch erledigt sein".
Ich mache mir troztdem Sorgen.
Kann es passieren dass die Abtretung an Bank B (55.000 EUR) irgendwie im Grundbuch "stehen bleibt"?
Ich meine BANK A braucht nur die 21.000 EUR dann erteilt sie die Löschungsbewilligung. Was passiert dann mit der Abtretung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
18:45 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich kann auch nur der vorrangige Restteil der ursprünglichen Grundschuld ordnungsgemäß zur Löschung gebracht werden und die letztrangige Teilabtretung bestehen bleiben. Insofern kann ich die Aussage des Notars mit der "automatischen Erledigung" nicht ganz nachvollziehen ...
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