Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung
Gefragt am 30.04.201009:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4008
Guten Tag!
Wir haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und haben jetzt festgestellt, dass der Verkäufer (Autovermieter u. -händler)auf der Rechnung folgenden Vermerk angebracht hat:
Keine Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung.
Kann die Sachmängelhaftung auf diese Weise überhaupt rechtswirksam ausgeschlossen werden?
Besten Dank im Voraus.
09:23 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ja, beim Kauf von gebrauchten Waren kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
In der Regel besteht nur bei Neuware ein gesetzliches Gewährleistungsrecht.
Bei Gebrauchtwaren kann nur freiwillig eine solche Gewährleistung, also eine Garantie eingeräumt werden. Oder man hat auch die Möglichkeit eine Gebrauchtwarengarantie käuflich abzuschließen, das ist dann wie eine Versicherung ...
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