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Fortsetzung eines Verfahrens

Gefragt am 01.03.2012
08:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4318 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
ich habe von einer Behörde einen Bescheid bekommen mit dem ich nicht einverstanden war. Ich legte einen Widerspruch ein. Der Widerspruchsbescheid bestätigte jedoch den ersten Bescheid. Gleichzeitig habe ich weitere Beweismittel gefunden, die den Verfahrensausgang beeinflussen können.
Die Behörde verweist aber auf die Rechtsbehelfsbelehrung (d.h. Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Wie kann ich die Fortsetzung des Verfahren bei der Behörde erzwingen, da ich mit den neuen Beweisen einen anderen Ausgang erwarte?

Muss ich vor dem Verwaltungsgericht klagen?
Welchen Antrag muss ich stellen? (Feststellung der Fortsetzung?)
Wer muss die Gerichtskosten übernehmen?
Wie hoch sind die Kosten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2012
08:26 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 01.03.2012
10:58 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2012 10:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4318 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Mit dem Erlass des Widerspruchbescheids ist das Vorverfahren gemäß §§ 68ff. VwGO abgeschlossen. Ein Anspruch auf „Fortsetzung“ besteht grundsätzlich nicht. Hat die Widerspruchsbehörde den Widerspruch, also den Antrag auf Aufhebung des belastenden "Ausgangsbescheides" abgelehnt, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Ziel dieser Anfechtungsklage gemäß § 42 VwGO ist es, den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides durch das verwaltungsgerichtliche Urteil aufzuheben ...



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