Fortsetzung eines Verfahrens
Gefragt am 01.03.201208:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4318 | Bewertung 5/5
Hallo,
ich habe von einer Behörde einen Bescheid bekommen mit dem ich nicht einverstanden war. Ich legte einen Widerspruch ein. Der Widerspruchsbescheid bestätigte jedoch den ersten Bescheid. Gleichzeitig habe ich weitere Beweismittel gefunden, die den Verfahrensausgang beeinflussen können.
Die Behörde verweist aber auf die Rechtsbehelfsbelehrung (d.h. Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Wie kann ich die Fortsetzung des Verfahren bei der Behörde erzwingen, da ich mit den neuen Beweisen einen anderen Ausgang erwarte?
Muss ich vor dem Verwaltungsgericht klagen?
Welchen Antrag muss ich stellen? (Feststellung der Fortsetzung?)
Wer muss die Gerichtskosten übernehmen?
Wie hoch sind die Kosten?
08:26 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Mit dem Erlass des Widerspruchbescheids ist das Vorverfahren gemäß §§ 68ff. VwGO abgeschlossen. Ein Anspruch auf „Fortsetzung“ besteht grundsätzlich nicht. Hat die Widerspruchsbehörde den Widerspruch, also den Antrag auf Aufhebung des belastenden "Ausgangsbescheides" abgelehnt, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Ziel dieser Anfechtungsklage gemäß § 42 VwGO ist es, den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides durch das verwaltungsgerichtliche Urteil aufzuheben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 12 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" Jetzt eigene Frage stellen!