Entschädigung für gemeinsam angeschaffte Küche
Gefragt am 30.05.201021:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4022
Hallo,
hier kurz die Fakten:
Im Mai 2008 bin ich mit Frau K. in eine neue Wohnung zusammen gezogen.
Wir hatten uns gemeinsam eine neue Küche gekauft.
Der Kaufpreis von ca EUR 8.300,oo wurde von uns je zur Hälfte bezahlt.
Im Kaufvertrag sin beide Namen aufgeführt.
Im Mai dieses Jahres hat sie die Beziehung beendet und jeder hat sich eine eigene Wohnung gesucht
Ich wollte die Küche dem Nachmieter zur Übernahme anbieten, was Frau K. kategorisch ablehnte.
Sie möchte die Küche mitnehmen.
Ich habe eine Wohnung angemietet, in der schon eine Küche eingebaut ist, Miete EUR 20 im Monat.
Sie ließ sich die Küche in ihre Wohnung einbauen Kosten ca EUR 1.000.
Da sie starke finanzielle Probleme hat, habe ich ihr eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
12 Monatsraten zu EUR 100.
Dieses Angebot habe ich ihr per Email unterbreitet.
Leider hat sie darauf nicht reagiert. Auch meine Bitte mir andere Vorschläge zu unterbreiten, hat sie ignoriert.
Hier meine Fragen:
Welche privaten Möglichkeiten/Druckmittel habe ich, sie zum Umdenken zu bewegen.
Welche rechtlichen Schritte müsste ich ansonsten einleiten.
Natürlich möchte ich die finanzielle Belastung so gering wie möglich halten.
Wer kommt für die finanzielle Belastung auf.
Vielen Dank und
freundliche Grüße
21:08 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Da die Ex die Küche mitgenommen hat, muss sie den vereinbarten Betrag dafür an Sie zahlen.
Sie sollten die Ex schriftlich zur Zahlung binnen 14 Tagen auffordern oder auch eine Ratenzahlungsvereinbarung vorschlagen, welcher sie dann auch binnen 14 Tagen zustimmen soll.
Lässt die Ex die Frist fruchtlos verstreichen, können Sie entweder einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen oder aber direkt das gerichtlich Mahnverfahren betreiben ...
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