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Endabrechnung gepachtetes Objekt

Gefragt am 05.07.2011
15:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3841

 

Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage betrifft den gewerlichen Bereich.
Ich war bis Dezember 2010 selbständiger Gastronom und hatte den gastronomischen Bereich eines Segelclubs gepachtet.
Jetzt bekam ich die Endabrechnung für 2010 (Wasser, Abwasser, Müll, Strom, Öl usw.).
Da wurden Positionen aufgeführt wie: Abwassergrundgebühr, Schornsteinfeger und Wartung Feuermelder.
In den ganzen 5 Jahren davor waren diese Positionen nie Bestandteil der Abrechnung.
Auch sind sie in dem Pachtvertrag nicht aufgeführt.
Im Pachtvertrag sind alle anderen Kosten (siehe obere Aufzählung in d. Klammer) aufgeführt.
Auf meine Rückfrage bei einem Vorstandsmitglied, welcher die Abrechnung fertigt, wurde mir gesagt, daß diese Kosten die ganzen Jahre vergessen wurden und ich sie aber jetzt zahlen müßte.
Meine Frage: Kann denn jetzt, ohne eine Änderung des Pachtvertrages vorzunehmen, im Nachhinein einfach eine andere Festlegung der zu zahlenden Kosten getroffen werden?
Mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2011
15:11 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 05.07.2011
15:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.07.2011 15:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3841

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die von Ihnen genannten Positionen können grundsätzlich im Rahmen der Nebenkosten vertraglich auf den Pächter/Mieter übertragen werden.

Dieses setzt aber voraus, dass es eine vertragliche Vereinbarung gibt.

Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung dürfen diese Kosten also nicht auf Sie umgelegt werden, so dass Sie die Forderung zurückweisen können ...



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