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Eheschließung in Ausland

Gefragt am 02.05.2011
12:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4831

 

Ich will im Ausland heiraten (Algerien) welche unterlagen benötige ich dort für eine Eheschließung?
Habe mich bereits beim deutschen Standesamt erkundigt, die sagten mir das Algerien keine Ehefähigkeitszeugnis verlangt, nur Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung und eine vollmacht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.05.2011
12:51 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 02.05.2011
13:03 Uhr

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Beantwortet am 02.05.2011 13:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4831

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland erfolgte Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Sie benötigen für die Eheschließung in Algerien Ihre Abstammungs- und Geburtsurkunde sowie deren Übersetzungen ins Arabische ...



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