Ebay * Als privater Verkäufer haftbar ?
Gefragt am 07.12.200916:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4145 | Bewertung 4.7/5
Ich habe eine neue Gucci Tasche auf Ebay ersteigert .Sie wurde als Original verkauft.Mit Kassenbeleg von Gucci Singapore und allem Zubehör.Es war ein privater Verkäufer.
Die Tasche war zu groß - darum habe ich sie wieder eingestellt.Die Tasche wurde verkauft und vom neuem Käufer per Paypal bezahlt. Ich habe vom Käufer auch eine positive Bewertung erhalte. Jetzt , nach fast 2 Monaten möchte er den Kauf rückgängig machen . Er habe sie überprüfen lassen und sie wäre nicht echt. Angenommen , er schickt mir ein Gutachten von GUCCI - bin ich haftbar ? Ich habe keine Rücknahme da Privatverkauf in das Angebot geschrieben .
Was passiert , wenn ich die Tasche nicht zurücknehmen will ?
( habe das Geld auch leider im Moment nicht - Verkaufspreis betrug 700 Euro . Ich habe sie damals für 670 gekauft ).
Meinen damaligen Verkäufer kann ich leider nicht mehr zurückverfolgen.Das ist zu lange her und es sind keine Informationen mehr zur Kaufabwicklung vorhanden .
16:43 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich sind Sie dann als privater Verkäufer haftbar, wenn Sie den Käufer arglistig täuschen. Dann kann dieser den Vertrag anfechten. Sie müssten dann das Geld zurückzahlen und der Käufer die Tasche zurückgeben.
Eine arglistige Täuschung ist in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.
Wenn die Tasche nicht echt wäre, liegt objektiv eine solche Täuschung vor ...
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