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ebay kauf mit falschen produktangaben

Gefragt am 01.03.2013
13:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2980

 

ebay kauf: von privat, ich bin gewerblich.
Das produkt wurde als funktionsfähig beschrieben.
Es war jedoch defekt. das sah der VK ein, wollte ein ersatz schicken, ich schickte das gerät zurück, es kam zu einem transportschaden, nun möchte er weder ersatzgerät schicken noch eine einigung auf 50% aktzepieren.
Aufgrund der falschen angabe "funktionsfähig" und er zusage auf ersatzgerät (eingestehen), erwarte ich einen ausgleich. VK reagiert nicht mehr. Preis war 242E.
kann ein anwalt dem VK entsprechend druck machen?
wie sind die aussichten bei einem verfahren?
schriftwechsel per email und ursprüngliches ebay angebot sind als daten vorhanden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2013
13:37 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 01.03.2013
15:06 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2013 15:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2980

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Anwalt kann insoweit Druck machen, als er dem Verkäufer vorrechnet, dass diesem ein Verfahren mindestens 253,50 Euro + Gutachter kosten wird.

Ihre Erfolgsaussichten bei einem Prozess sind dann gut, wenn Sie beweisen können, dass das Gerät nicht funktionsfähig war, als Sie es bekamen.
Der Schriftwechsel bei Ebay beweist nur, dass Sie gegenüber dem Verkäufer behauptet haben, dass es nicht funktionsfähig bei Ihnen ankam. Unter dieser Voraussetzung hat der Verkäufer das Ersatzgerät zugesagt ...



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